(...) Gerade die von Ihnen thematisierten Herausforderungen im Hinblick auf die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten, machen deutlich, dass wir auch in Zukunft auf die Unterstützung freiwilliger Helferinnen und Helfer angewiesen sind. Deren Einsatz ist Zeichen einer toleranten und hilfsbereiten Gesellschaft und verdient höchsten Respekt, Anerkennung und Dank. (...)
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(...) Bliebe es also bei der bisherigen Regelungslücke, würde sich diese Entwicklung fortsetzen, und assistierter Suizid würde über Zeit zu einer gesellschaftlichen Normalität. Damit stiege der zwischenmenschliche und soziale Druck auf Menschen gerade in einer schwachen Lage, von einer solchen Option auch Gebrauch zu machen. (...)
(...) Ärzte wollen das Leben erhalten, die Gesundheit schützen und möglichst wieder herstellen, Leiden lindern sowie Sterbenden Beistand leisten. Die Ärzte sollen daher nicht Hilfe zu einem gesteuerten Sterben leisten, sondern Menschen im Sterben begleiten. (...)
(...) Gegenwärtig ist der Suizid selbst und auch die Beihilfe dazu straflos – und zwar unabhängig davon, wer sie leistet, ob Arzt/Ärztin oder eine Person wie zum Beispiel ein Angehöriger. Bei der Beihilfe zum Suizid soll es zukünftig eine einzige Beschränkung geben: Verboten werden soll die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, also die Dienstleistung der Suizidbeihilfe, die z.B. Sterbehilfevereine oder Ärzte, die die Beihilfe zum Suizid als regelmäßigen Teil ihrer Tätigkeit und auf Wiederholung angelegt begreifen, leisten. Dieses Verbot soll in Zukunft vor übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen schützen. (...)
(...) Wichtig ist meines Erachtens, dass über das Verbot der gewerbVerboten Beihilfe zur Selbsttötung hinaus auch ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe eingeführt wird. (...) Der Vorschlag beinhaltet weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Totalverbot noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu. (...)
(...) Den Antrag Sensburg, Dörflinger, Hippe habe ich ernst genommen und weiß seine Intention sehr zu würdigen. (...)