(...) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2006 keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geltenden - im Verhältnis zu § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) noch weitgehenderen - § 21 MRRG gelassen. Insofern gibt es keinen Grund, die Verfassungsmäßigkeit des § 44 BMG in Frage zu stellen. (...)
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(...) auf meiner zurückliegenden Sommertour durch den Wahlkreis wurde ich oft von Bürgern angesprochen, warum bei der Verabschiedung des Meldegesetzes so wenig Abgeordnete anwesend waren. Auch ich war bei der Abstimmung nicht anwesend und habe mich auf meine Fachkollegen aus dem Innenausschuss verlassen. (...)
(...) ich verstehe Ihren Unmut und teile Ihre Auffassung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf in dieser Form nicht Wirklichkeit werden darf. Vielleicht wäre daher die Feststellung der Beschlussunfähigkeit im Deutschen Bundestag ein angemessenes Mittel gewesen, um diesen völlig verkorksten und widersinnigen Gesetzentwurf der Regierungskoalition erst gar nicht durch die Stimmen von CDU, CSU und FDP beschließen zu lassen. Aber uns war seit dem Ende der Ausschussberatungen im Deutschen Bundestag klar: Wir werden diesen Ausverkauf der Bürgerdaten im Bundesrat stoppen. (...)
(...) Die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, den Datenschutz im Meldegesetz zu verbessern, wurde durch die Änderungen der Koalitionsfraktionen ins Gegenteil verkehrt. Für schwarz-gelb gehen offensichtlich Wirtschaftsinteressen vor Verbraucherinteressen. (...)