Frage von Matthias H. • 07.04.2025

Antwort ausstehend von Steffen Bilger CDU
Jetzt, da ich gewählt bin, ist ein regelmäßiger Austausch mit allen Fraktionen im parlamentarischen Alltag gewährleistet, vor allem im Ältestenrat
Ich kann Ihren Hinweis verstehen, dass es ungerecht erscheint, wie die Übergangsgelder der Abgeordneten im Vergleich zum ALG II ausgestaltet sind.
SGB XIII-Leistungen zählen wie Sie richtigerweise schreiben zur Lebensunterhaltssicherung. Es liegt also, so wie Sie den Fall schildern, nichts vor, was eine Anspruchseinbürgerung ausschließt