
 Antwort 13.03.2024 von Martin Reichardt   AfD
Wir wollen, dass diese wertvolle Arbeit anerkannt wird und Familien ohne finanziellen Druck frei entscheiden können, wir sie ihr Familienleben gestalten.

Wir wollen, dass diese wertvolle Arbeit anerkannt wird und Familien ohne finanziellen Druck frei entscheiden können, wir sie ihr Familienleben gestalten.

Ich teile das Ziel dieser Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Jedoch muss jedes Gesetz, auch auf europäischer Ebene, geltendes Recht beachten.

Aktuell ist es so, dass sowohl bei der Ermessenseinbürgerung als auch bei der Anspruchseinbürgerung Ausnahmen möglich sein können


Für die Union ist der Umgang mit dem ungeborenen Leben besonders sensibel.

Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen nicht weiter grundsätzlich kriminalisiert werden.