Antwort 16.10.2025 von Mandy Eißing Die Linke
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Die Position des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, ist eindeutig: Dem Antrag auf eine vollständige oder teilweise Neuauszählung der Stimmen soll nicht stattgegeben werden
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss des Deutscher Bundestag ist nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorgebrachten Einsprüche unbegründet sind.
Ich bin kein Mitglied im Wahlprüfungsausschuss
Direkte Kommunikation bevorzugt.
Wir warten die Prüfung im Wahlprüfungsausschuss ab und greifen dem Ergebnis nicht vorweg.