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Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass schon der ursprüngliche Gesetzentwurf in den Medien oft falsch dargestellt wurde.

Aus Sicht der Freien Demokraten ist dieser Entwurf nicht zustimmungsfähig, daher werden wir im nun gestarteten Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages auf grundlegende Korrekturen drängen und den Entwurf auf Praktikabilität und Bezahlbarkeit trimmen.

In den letzten Wochen hat die Bundesregierung finanzielle Entlastung für Bezieher:innen von Öl- und Gasheizungen beschlossen: Ähnlich zur Strom- und Gaspreisbremse bekommen Privathaushalte, die mit Heizungen mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle und Holz betreiben, rückwirkend für 2022, monetäre Hilfen.

Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehen nur zusammen. Deshalb werden wir für Übergangsfristen, Förderung sowie steuerliche Erleichterungen sorgen.

Das BMWK rechnet mit der aktuellen Periodensterbetafel. Im Änderungsantrag zum GEG wurde die Altersgrenze aber durch eine allgemeine Härtefallregelung ersetzt.