Antwort 02.09.2005 von Cajus Caesar CDU
Sehr geehrter Herr Rebholz,
Sehr geehrter Herr Rebholz,
Sehr geehrter Herr Albers,
Lieber Herr Albers,
Sehr geehrter Herr Rebholz,
Sehr geehrter Herr Eckert,
die Entschädigungsregelungen für politisch in der DDR verfolgte Menschen folgte und folgt den Regelungen für die Opfer des NS-Regimes. Insoweit kenne ich keine Schlechterstellung von Opfern des DDR-Regimes.
Sehr geehrter Herr Eckert,