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Garrelt Duin
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Frage von Helmut E. •

Frage an Garrelt Duin von Helmut E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte /r Kandidat/in,

Wie stehen Sie zur Stasiopferrente? Sollte es für die Opfer der DDR Diktatur eine angemessene Rente für ihr erlittenes Leid in der DDR geben?
Derzeitig erhalten viele der früheren Opfer der DDR Diktatur Harzt IV- oder Sozialhilfeunterstützung. Dagegen bekommen ihre früheren Peiniger gute Staatsrenten.
Viele hohe "Nomenklatura Kader” der früheren SED genießen hohe Renten. Sie waren verantwortlich für den täglichen Terror in der DDR.
Ich halte es für ein Armutszeugnis unseres "freiheitlich demokratischen Rechtsstaates” wenn dieser Staat die früheren Täter belohnt und die einstigen Opfer der DDR- Justiz am Rande des Existenzminimums leben lässt.
Alle Politiker, welche am 17. Juni und im Bendlerblock lautstark ihre Sonntagsreden halten, sind mehr als unglaubwürdig, solange die Opfer der DDR Diktatur keinerlei Opferrente erhalten.

Mit freundlichen Gruß

H. Eckert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ecker,

wir sind uns auch 15 Jahre nach der Deutschen Einheit der politischen und moralischen Verantwortung gegenüber den Opfern der SED-Diktatur bewusst - den Menschen, die sich für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben. Wir appellieren an die Opfer, ihre Rechtsansprüche geltend zu machen und fordern die Opferverbände auf, den Betroffenen dabei Hilfe zu gewähren. Für uns bleibt es ein wichtiges Anliegen, dass Unterstützungsleistungen für SED-Opfer, die heute in sozial schwierigen Verhältnissen leben, weiterhin Bestand haben, um ihnen im finanziellen Bereich konkret helfen zu können. Wir haben in diesem Zusammenhang die Schaffung einer Opferrente zusätzlich zu den bestehenden sozialen Ausgleichszahlungen sorgfältig untersucht. Aber nach gründlicher Prüfung des Anliegens sehen wir keinen gesetzlichen Handlungsspielraum für die Einführung einer Opferrente.

Schon in den Beratungen zu den Rehabilitierungsgesetzen sind Entschädigungen in Form einer Ehrenpension bzw. Opferrente weder von der damaligen Bundesregierung vorgeschlagen noch von den Fraktionen erwogen worden. Dies hat folgenden Grund: die bundesdeutsche Entschädigungsgesetzgebung sieht für die Verfolgten unter der NS-Gewaltherrschaft keine Opferrente (rentenrechtliche Anwartschaften), sondern ausschließlich Entschädigungsleistungen vor. Der Gesetzgeber hatte bei der Gesetzgebung für die SED-Opfer auf diese Rechtslage zu achten, um die Opfergruppen nicht ungleich zu behandeln.

Man einigte sich damals auf folgende Regelungen zur Rehabilitierung und Entschädigung für die SED-Opfer:

• Die Opfer werden vom Makel persönlicher Diskriminierung rehabilitiert, indem politische Strafurteile oder andere Entscheidungen mit Verfolgungshintergrund der DDR-Organe für rechtswidrig erklärt und damit aufgehoben.
• Zudem werden soziale Ausgleichsleistungen, wie Kapitalentschädigungen, Unterstützungsleistungen, Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung bewilligt. Es besteht die Möglichkeit auf Folgeansprüche z. B. auf der Grundlage des Gesetzes zur Beruflichen Rehabilitierung oder des Entschädigungsgesetzes.
• Im „Zweite Gesetz zur Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR“ wurden die Entschädigungszahlungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz für ehemalige politische Häftlinge erhöht. Bei dieser Regelung haben auch die Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, ohne dass deren wirtschaftliche Situation darauf Einfluss hat.
• Auch der rentenrechtliche Nachteilsausgleich im beruflichen Rehabilitierungsrecht ist verändert worden. Die Neuregelung stellt sicher, dass der Versicherte nun mindestens die Rente erhält, die er bei Weiterführung seiner beruflichen Tätigkeit in der Verfolgungszeit ohne die Verfolgung erreicht hätte.

Wir glauben, mit diesen Regelungen den Opfern der SED-Diktatur in fairer Weise anerkannt und entschädigt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin