Antwort 08.02.2025 von Christian Abel AfD
Besonders die im §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) geregelte und umgangssprachlich als „Sozialauswahl“ bezeichnete Regelung ist zwar gut gemeint, aber in der Praxis oft problematisch
Besonders die im §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) geregelte und umgangssprachlich als „Sozialauswahl“ bezeichnete Regelung ist zwar gut gemeint, aber in der Praxis oft problematisch
Bessere Eltern-Kind-Bindung durch mehr Zeit für das Kind.
Wir erkennen, dass die Unzufriedenheit multifaktoriell ist. Es braucht eine starke Union, um alle Probleme adäquat zu lösen. Dafür am 23.02 den Politikwechsel.


Die persönliche Lebensgestaltung ist Privatsache und steht in keinem Widerspruch zur politischen Arbeit von Frau Weidel, die sich konsequent für die Ziele der Partei einsetzt