
Frauen sind zwar nach Artikel 12a GG nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet, als Maßnahme der Gleichstellung wird jedoch der Freiwillige Wehrdienst für Frauen geöffnet.
Frauen sind zwar nach Artikel 12a GG nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet, als Maßnahme der Gleichstellung wird jedoch der Freiwillige Wehrdienst für Frauen geöffnet.
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Auch im Verteidigungsfall darf in Deutschland niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Andere Aufgaben darf der Staat dann aber auferlegen.
Kein Mensch darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.
da das Artikelgesetz keine Begriffe wie „Kriegsdienstverweigerung“ oder „Wehrdienstverweigerer“ enthält, wird das von Ihnen angefragte Thema in Bezug auf Sanktionen dort nicht behandelt
Ich habe mir noch keine abschließende Meinung gebildet.