Frage von Klaus R. • 13.09.2024

Antwort ausstehend von Reem Alabali Radovan SPD
Der Gesetzgeber, die Ausländerbehörden und Gerichte bei ihren Einzelfallentscheidungen sind an das Grundgesetz und an die Menschenrechte gebunden.
Den Vorwurf der Menschenrechtsverletzungen durch die aktuelle Asylpolitik teile ich gar nicht. Deutschland ist stattdessen ein vorbildliches Land.
Von einer Abschiebung betroffen sind alle Personen, bei denen das Asylverfahren rechtskräftig negativ ausgegangen ist
Und sollten unsere Sicherheitsbehörden in den inhaftierten Straftäter:innen potentielle terroristische Gefährder:innen und somit eine Gefahr für unsere Gesellschaft sehen, so ist eine Abschiebung, wie von den Behörden zuletzt vollzogen, als Ultima Ratio nachzuvollziehen.