Antwort 08.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Wir haben die Erwerbsminderungsrentner nicht vergessen, ganz im Gegenteil: Seit 2014 gab es Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.
Deutschland kann sich nicht vor den globalen Problemen abschotten.