Sehr geehrter Herr Lungwitz,
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(...) Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen haben sich die Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung rechtlicher Assistenz in den vergangenen Jahren entscheidend verändert. So besteht etwa seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 gemäß Artikel 12 ein Menschenrecht auf „Gleiche Anerkennung vor dem Recht“, gemäß Artikel 13 ein Menschenrecht auf „Zugang zur Justiz“ sowie gemäß Artikel 14 ein Menschenrecht auf „Freiheit und Sicherheit der Person“. Zudem steigen parallel mit der Zahl sowie der Zusammensetzung der Menschen (z.B. zunehmende Zahl an Menschen mit psychischen Erkrankungen im arbeitsfähigen Alter), die einer rechtlichen Assistenz bzw. (...)
(...) Artikel 12 – „Gleiche Anerkennung vor dem Recht“ - der UN-Behindertenrechtskonvention ist in diesem Zusammenhang maßgebend. Daraus folgt aus linker Sicht, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen „gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen“. (...)
Sehr geehrte Frau Meier,