
(...) Videoaufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen halte ich zu Recht für unzulässig. Videoaufzeichnungen würden, insbesondere für Zeugen, ein Ausmaß an Öffentlichkeit herstellen, die ihre Privatsphäre in unzulässiger Art und Weise verletzt. (...)

(...) Videoaufzeichnungen von Gerichtsverhandlungen halte ich zu Recht für unzulässig. Videoaufzeichnungen würden, insbesondere für Zeugen, ein Ausmaß an Öffentlichkeit herstellen, die ihre Privatsphäre in unzulässiger Art und Weise verletzt. (...)

Ganz im Sinne der von mir geforderten Transparenz würde ich die zwei von Ihnen geforderten Bedingungen unterstützen soweit dies rechtlich (...)

(...) Die bereits in der letzten Legislaturperiode von der Vorgängerregierung initiierte Grundbuchamts- und Notariatsreform ist die größte Strukturreform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Bis zum Stichtag 1. (...)


(...) Vor allem sollte es nicht 5 Jahre dauern bis die Verantwortlichen dieses für die betroffenen Demonstranten traumatischen Vorgehens der Polizei zur Rechenschaft ihres Handels gezogen werden. Dies stärkt keinesfalls das Vertrauen in die Polizeiführung bzw. in die Justiz in Baden-Württemberg. (...)

(...) der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein wesentliches Merkmal der Strafprozessordnung und soll größtmögliche Transparenz bei der Urteilsfindung herstellen. Gerade auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zum sogenannten "Deal", also der Verfahrensabsprache, hat hier dazu beigetragen, dass nicht im "stillen Kämmerchen", sondern im Gerichtssaal die Schuldfrage offen geklärt wird. (...)