(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Offenlegung von Nebeneinkünften. Gerne werde ich Ihnen meine Position diesbezüglich darlegen und erklären, warum ich bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag gegen den Antrag der GRÜNEN und der SPD gestimmt habe. (...)
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(...) Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 04. (...)
(...) Die Stufen werden nun aber weitaus feingliedriger gestaltet und nach oben erweitert. Die Veröffentlichung von Nebeneinkünften soll künftig nicht mehr nur in drei Stufen bis 7.000 Euro erfolgen, sondern auf zehn Stufen bis 250.000 Euro ausgedehnt werden. Gleich bleiben die ersten beiden Stufen mit Einkünften von 1.000 bis 3.500 Euro und von 3.500 bis 7.000 Euro. (...)
(...) Da ich persönlich keinerlei Nebeneinnahmen habe (meine Frau kommt mit meinem Geld aus ;-), habe ich nichts gegen Transparenz. Allerdings gibt es in allen Parteien Kollegen, die selbständige Unternehmer sind und natürlich nicht wollen, dass deren Konkurrenten wissen, wie es um die Einnahmesituation und damit Wettbewerbsfähigkeit ihrer Konkurrenten bestellt ist. (...)