Antwort 16.12.2020 von Daniela Ludwig CSU
(...) Anerkannte Flüchtlinge sind nicht dauerhaft zu einem Aufenthalt in der Kommune oder dem Bundesland verpflichtet, das sie ursprünglich übernommen hat (...)
(...) Anerkannte Flüchtlinge sind nicht dauerhaft zu einem Aufenthalt in der Kommune oder dem Bundesland verpflichtet, das sie ursprünglich übernommen hat (...)
(...) Nach Möglichkeit beantworte ich gerne Zuschriften, die mich aus meinem hessischen Betreuungsbereich oder von interessierten Bürgern erreichen. (...)
Sie können sich darauf verlassen, dass wir GRÜNE alles probieren, um den Menschen vor Ort zu helfen, und eine europäische Verteilung der Geflüchteten zu organisieren.