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(...) ich bleibe dabei: Ich halte die rheinland-pfälzische Rechts- und Gesetzeslage für praktikabel, ausgewogen und ausreichend. Ich sehe hier keinen Veränderungsbedarf. (...)


(...) Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz sieht die Einführung und Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den folgenden Bereichen vor: Öffentliche Verwaltung, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gaststätten, Universitäten, Fachhochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theater, Kinos, Museen und Sportstätten. In den rauchfreien Einrichtungen besteht ein Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten; es gilt für Gebäude und im Hinblick auf den besonderen Schutz junger Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe und im Schulbereich auch für das zu den Einrichtungen gehörende Freigelände. (...)


(...) Aus Sicht der FDP Rheinland-Pfalz ist die geltende Gesetzgebung ausreichend und stellt einen guten Kompromiss zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Nichtraucherschutz dar. (...)