
  Antwort ausstehend von Anke Rehlinger   SPD


Die Bundesregierung setzt statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Bezüglich einer Anhebung der Altersgrenzen für langjährig Versicherte bei der Rente mit Abschlägen (§§ 36, 236 SGB VI) sind keine Änderungen geplant.

Die Grundsicherung im Alter dient als ergänzende Leistung, um das Einkommen auf das notwendige Existenzminimum anzuheben.


Veränderungen an der Rente für langjährig Versicherte sind nicht geplant, weshalb es dazu auch keinen Passus im Koalitionsvertrag gab.

Unsere Position ist, das alle zu versteuernden Einkommen unter 1.400 Euro im Monat steuerfrei sein sollen – das ist ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie.