Antwort 15.02.2026 von Thorsten Frei CDU
Wenn sich Anhaltspunkte für Ermittlungen ergeben, werden die zuständigen Staatsanwaltschaften ermitteln. Die Bundesregierung ist keine Ermittlungsbehörde.
Wenn sich Anhaltspunkte für Ermittlungen ergeben, werden die zuständigen Staatsanwaltschaften ermitteln. Die Bundesregierung ist keine Ermittlungsbehörde.
Jeder Fall von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung ist absolut inakzeptabel, und meine Fraktion und ich verurteilen solche Taten auf das Schärfste. Allerdings muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angesprochenen Fragen in der Zuständigkeit des Bundestags liegen.