Antwort 10.05.2023 von Markus Stein SPD
Die Vorgaben für die Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, gelten bundeseinheitlich
Die Vorgaben für die Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, gelten bundeseinheitlich
Der Link zum Online-Portal für die Antragstellung lautet: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Schleswig-Holstein hat mit einigen anderen Bundesländern eine zentrale Antragsplattform ins Leben gerufen. Sie können unter folgendem Link einen Antrag stellen.
Ich rate Ihnen, sich mit Ihrer Frage an das Portal, das Anträge auf Härtefallhilfen im Auftrag der baden-württembergischen Landeregierung abwickelt, zu wenden
wenn Sie über die Härtefallhilfen sprechen muss ich Sie leider um noch etwas Geduld bitten.