Frage von Guido M. • 23.05.2025

Antwort ausstehend von Maren Kaminski Die Linke
Zum damaligen Zeitpunkt war die Anlage korrekt genehmigt und korrekt betrieben. Nichts hat also gegen einen Besuch der Anlage gesprochen. Wie oben beschrieben würde allerdings auch zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen eine Besichtigung der Anlage sprechen.
Frau Timmermann-Fechter würde sich gerne telefonisch mit Ihnen zu diesem Thema austauschen
Besonders in der 2023 EEG-Novelle und im Solarpaket I haben wir schon deutliche Verbesserungen für Biogas erzielt. Die Verbesserung der Gülle-Kleinanlagenklasse, eine Verlängerung um jeweils 6 Monate für Realisierungs- und Pönalfristen für Biomethananlagen und die Aussetzung der Süd-Quote für die Biomethan- und Biogasausschreibungen bis Ende 2027 sind hierbei als wichtigste Verbesserungen zu nennen.