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Für Fleischprodukte sieht die LMIV keinen speziellen Hinweis vor, und ein solcher Hinweis wäre laut der aktuellen rechtlichen Lage auch nicht mit EU-Recht vereinbar. Das gleiche gilt für Warnungen vor möglichen ökologischen Risiken.

Das grundlos kastriert wird, kann ich aus Tierschutzgründen nicht mittragen.

Die fachliche Zuständigkeit für die Gründung der Verbrauchsstiftung liegt im grün geführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Für die weitere Antwort verweise ich auch die Antwort der FDP-Kollegin Anja Schulz (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anja-schulz/fragen-antworten/tierheime-in-not-wann-wird-endlich-die-im-koaltionsvertrag-vereinbarte-verbrauchsstiftung-zur-dringend), die eine gleichlautende Frage von Ihnen erhalten hatte.