Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen, denn gerade im Bestand müssen Lösungen technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar bleiben. Auch deshalb haben wir das alte Gesetz reformiert. Aus meiner Sicht ist richtig, dass der Staat den Bürgern nicht pauschal vorschreibt, welche Heizung sie einzubauen haben.
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Für das Mietrecht und das Zwangsversteigerungsgesetz ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss und kann Ihnen daher weder zu Reformplänen noch zu den von Ihnen angesprochenen Abwägungsfragen verbindlich Auskunft geben. Mit Ihrer Anfrage können Sie sich direkt an das Bundesjustizministerium oder auch an meine Kollegin Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig u. a. für Recht, wenden.
Angebot der direkten Kontaktaufnahme über alexander.hoffmann@bundestag.de
Die aktuelle Rechtslage ist kompliziert aber so nicht akzeptabel. Mieter*innenschutz hat oberste Priorität und auch in solchen Fällen müssen wir gegensteuern.
Ich kann Ihren Ärger absolut nachvollziehen.