Das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (BT-Drucksache 20/9890) hat in dieser Sitzungswoche den Rechtsauschuss passiert (BT-Drucksache 20/12146) und wurde vom Bundestag verabschiedet; damit werden zukünftig Steckersolargeräte im Wohnungseigentums- und Mietrecht privilegiert
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Antwort 05.07.2024 von Awet Tesfaiesus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 09.07.2024 von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist erfreulich, dass der Gesetzesentwurf am 04. Juli angenommen worden ist.
Antwort 03.07.2024 von Lukas Benner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mit dem Solarpaket I vom 15. Mai 2024 und dem Gesetz BT haben Mieter*innen nun ein Recht auf Balkonsolar, was klimafreundliche Stromerzeugung fördert.
Antwort 11.10.2024 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das novellierte Wohnungseigentümergesetz, das wir im Sommer beschlossen haben, enthält auch einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis für Balkonsolaranlagen
Antwort 02.07.2024 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Gesetzentwurf steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und des Plenums.
Antwort 26.06.2024 von Stephan Mayer CSU
Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig