Der gut ausgebildete Jugendliche von heute ist der Facharbeiter von morgen!
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Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot sind gültig und müssen besser durchgesetzt werden. Frauen sind keine Objekte, sondern haben gleiche Rechte.
Das Urteil von Bürgerinnen und Bürgern über das Familienrecht ist verständlicherweise geprägt von der individuellen Perspektive auf einen konkreten Einzelfall. Als Gesetzgeber müssen wir aber Recht für ganz unterschiedliche Realitäten schaffen.
Für die Union ist der Umgang mit dem ungeborenen Leben besonders sensibel.
Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen nicht weiter grundsätzlich kriminalisiert werden.