Antwort 20.04.2026 von Ronja Kemmer CDU
Es hat keine pauschale Überprüfung aller 118 nominierten Buchhandlungen gegeben, vielmehr wurde das sog. Haber-Verfahren ausschließlich anlassbezogen in drei Einzelfällen veranlasst.
Es hat keine pauschale Überprüfung aller 118 nominierten Buchhandlungen gegeben, vielmehr wurde das sog. Haber-Verfahren ausschließlich anlassbezogen in drei Einzelfällen veranlasst.
Wie Sie aus dem Prozedere entnehmen können, sind wir im Bundestag nicht Entscheidungsträger für die Aufnahme des Beantragungsprozesses, sondern vielmehr die Länder
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