Frage von Jonas R. • 25.07.2024

Antwort von Torben Braga AfD • 25.07.2024
In Hinblick auf die aktuelle Gesetzeslage und weil Integration eine Bringschuld eines jeden Zuwanderers ist, sehe ich keinen Handlungsbedarf im Sinne der Frage.
In Hinblick auf die aktuelle Gesetzeslage und weil Integration eine Bringschuld eines jeden Zuwanderers ist, sehe ich keinen Handlungsbedarf im Sinne der Frage.
Kein Ruanda-Modell, aber eine effiziente Prüfung von Anträgen (mit gemeinsamer EU-Linie) und bei Ablehnung die Rückführung unter menschenwürdigen Bedingungen.
Als Grüne/EFA Fraktion haben wir uns dafür eingesetzt, dass Ukrainer*innen nach 3 Jahren den Daueraufenthaltsstatus bekommen. Allerdings haben sich die 27 EU-Innenminister bisher strikt dagegen gestellt.
Da es sich bei Ihrer Nachricht um eine sehr individuelle Anfrage handelt, bitte ich Sie, sich direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.