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Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und muss ein Verfahren eingeleitet werden. Letztlich wird vom Bundesverfassungsgericht über ein Verbot geurteilt, das hohe Hürden vorsieht.
Ich habe mich entschieden, den Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu unterstützen.
Ein Verbotsverfahren muss aufgrund der hohen Anforderungen gut abgewogen werden. Einen gescheiterten Antrag können wir uns in dieser Situation nicht leisten.
Aus diesem Grund unterstütze ich den fraktionsübergreifenden Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD von Renate Künast, Irene Mihalic, Lukas Benner und Co.