Frage von Heinz N. • 07.03.2006

Antwort von Hans Spieth ADM • 12.03.2006
Sehr geehrter Herr Nimmerrichter:
Sehr geehrter Herr Nimmerrichter:
Sehr geehrter Herr Schmitt,
Sehr geehrter Herr Schmidt,
kurze und knappe Antwort: Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Mewes
Sehr geehrter Herr Schmitt,
Sehr geehrter Herr Gernert,
für Ihr Interesse bedanke ich mich und antworte Ihnen wie folgt:
Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Kirchenstaatsvertrag. Wegen meines Urlaubs komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Hierfür bitte ich um Entschuldigung.