Antwort 31.01.2013 von Gregor Gysi Die Linke
(...) Die Bundesrepublik konnte die Rechtsnachfolge erst mit ihrer Gründung, d.h. im Mai 1949 antreten. (...)
(...) Die Bundesrepublik konnte die Rechtsnachfolge erst mit ihrer Gründung, d.h. im Mai 1949 antreten. (...)
(...) Darum muss bei allen Gesetzesänderungen natürlich darauf geachtet werden, dass der Zugang zu unserem Rechtssystem nicht erschwert wird und gleichzeitig das Ziel der Kostenbegrenzung nicht außer Augen gelassen wird. (...)
(...) Allerdings gibt es auch die Notwendigkeit, eine effiziente Justiz auch über die Kosten- und Gebührenregelungen zu gewährleisten. (...)
(...) Die Haushaltssituation des Landes Schleswig-Holsteins setzt uns enge Grenzen. Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse, die spätestens ab 2020 einen Verzicht auf weitere Neuverschuldungen verlangt, werden wir einhalten. (...)