Antwort 08.10.2024 von Clemens Hoch SPD
Die rheinland-pfälzische Landesregierung verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen beim Bund und den übrigen Ländern kontinuierlich. Eine abschließende Festlegung ist bisher nicht erfolgt.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen beim Bund und den übrigen Ländern kontinuierlich. Eine abschließende Festlegung ist bisher nicht erfolgt.
Da ich meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter und meine Arbeit als Parteivorsitzender der SPD organisatorisch strikt trenne, bitte ich Sie, ihre Fragen an mich als SPD-Vorsitzenden an lars.klingbeil@spd.de zu richten.
Die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze an die Einkommensentwicklung erachte ich als eine wichtige und wirksame Maßnahme zur Stabilisierung unserer sozialen Sicherungssysteme.