Antwort 06.08.2026 von Markus Töns SPD
Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, dürfen nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Die behaupteten Milliardenkosten sind nicht belegt
Das Beitragsstabilisierungsgesetz war kein Schnellverfahren, sondern eine notwendige Entscheidung
Die Entscheidung darüber, welche Therapieform angezeigt ist, muss weiterhin anhand der individuellen Situation der Patientin oder des Patienten getroffen werden - und nicht aufgrund politischer oder ökonomischer Vorgaben