
Allerdings gelten weder für die Kirche noch für sonstige religiöse oder weltanschauliche Organisationen Sonderrechte, die staatliches Recht verdrängen könnten.
Allerdings gelten weder für die Kirche noch für sonstige religiöse oder weltanschauliche Organisationen Sonderrechte, die staatliches Recht verdrängen könnten.
Im Zuge dieser Änderung ist auch geregelt worden, dass eine 3G-Vorgabe für Gottesdienste vorerst nicht eingeführt wird.
Wir Freie Demokraten forderten bereits in unserem Bundestagswahlprogramm 2021, das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiterzuentwickeln.
Wir als grüne Bundestagsfraktion sprechen uns für Reformen des Religionsverfassungsrechts sowie für die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen aus.
Im Grundsatz hat sich unserer Ansicht nach jedoch das seit der Weimarer Republik etablierte kooperative Trennungsmodell im Verhältnis zwischen Kirchen und Staat bewährt
Das Reichskonkordat ist völkerrechtlich weiterhin gültig. Die Regelungen entsprechen im Einzelnen unserem Modell der fördernden Neutralität beziehungsweise der freundlichen Trennung von Staat und Kirche.