Die Landesregierung hat den Entwurf des Besoldungsgesetzes in die Verbändebeteiligung gegeben und wird nach Abschluss der Beteiligung den Gesetzentwurf veröffentlichen und im Parlament einbringen
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Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Länder selbst für das Besoldungsrecht zuständig, so dass auch die Besoldungshöhe in den einzelnen Ländern zum Teil deutlich voneinander abweicht. Die Besoldungshöhe in Nordrhein-Westfalen liegt im Ländervergleich überwiegend mindestens im vorderen Mittelfeld und ist damit durchweg konkurrenzfähig.
Uns ist bewusst, dass steigende Lebenshaltungskosten für viele Menschen, auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, eine große Herausforderung darstellen.
Gerne verweise ich auf meine Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch.
Der Bund hat die Verfassungsrechtsprechung 2020 noch nicht umgesetzt, wodurch die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich sind. Daher orientieren wir uns in NRW nicht am Bund, sondern nur an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts
Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.