
  Antwort ausstehend von Tobias Utter   CDU


Nach stetiger Rechtsprechung ist der Einbau grundsätzlich zulässig.

vielen Dank für Ihre Fragen zum Einsatz von Funkwasserzählern und den damit verbundenen Anliegen zum Datenschutz.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung von Funkwasserzählern datenschutzrechtlich zulässig.

