Antwort 22.02.2024 von Dirk Heidenblut SPD
nein, die Streichung aus dem BtMG macht das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.
nein, die Streichung aus dem BtMG macht das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.
Und ich bin froh, dass es am 23.02. endlich soweit sein wird.
ch kann Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt mitteilen, dass wir mit der Verabschiedung des Gesetzes die Einrichtung der Cannabis-Clubs vorsehen werden
Wir planen das Gesetz in der KW50 abschließend in der 2./3. Lesung zu beraten.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen.