Antwort 13.11.2024 von Hakan Demir SPD
In vielen Einbürgerungsbehörden gehen aktuell mehr Anträge ein als bearbeitet werden können.
In vielen Einbürgerungsbehörden gehen aktuell mehr Anträge ein als bearbeitet werden können.
Voraussetzung ist selbstverständlich immer, dass man alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um seinen Lebensunterhalt selbst zu decken.
In allen anderen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, nach Ermessen eingebürgert zu werden.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, nachzufragen, welcher Teil der Wartezeit von 18 Monaten auf die Wartezeit bis zur nächsten Feier zurückgeht.
Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist aber generell als Ausnahme gedacht, sodass die Anforderungen hier sehr hoch sind.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts haben wir als Union klar abgelehnt und das auch in einem Änderungsantrag zum Ausdruck gebracht.