
Das Ausbildungsgeld sowie das Wohngeld sind Sozialleistungen, die einer Einbürgerung zum jetzigen Zeitpunkt widersprechen. Wenn Sie nach Ihrer Umschulung in einem Arbeitsverhältnis stehen, steigen Ihre Chancen auf Einbürgerung erheblich.
Das Ausbildungsgeld sowie das Wohngeld sind Sozialleistungen, die einer Einbürgerung zum jetzigen Zeitpunkt widersprechen. Wenn Sie nach Ihrer Umschulung in einem Arbeitsverhältnis stehen, steigen Ihre Chancen auf Einbürgerung erheblich.
Die Regelung heißt aber nicht, dass alle Einbürgerungsinteressierten Vollzeit arbeiten müssen. Wer seinen Lebensunterhalt in Teilzeit decken kann, darf das weiterhin tun.
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können und dürfen keine Sozialleistungen beziehen. Eine Mindestverdienstgrenze gibt es aber nicht.
Die genauen Gerüchte zu Änderungen für Menschen, die vor 1990 geboren wurden, sind mir nicht bekannt. Ich sende Ihnen daher einmal eine generelle Einschätzung dazu, wie sich das Gesetz auf Menschen auswirkt, die vor 1990 in Deutschland geboren wurde.
Ob alle Kriterien erfüllt sind, kann auch hier bei einem Quick Check geprüft werden: