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Die Reform der Lohnsteuerklassen ist, wie Sie richtig schreiben, ein wichtiges Anliegen für eine gerechtere Verteilung von Einkommen innerhalb der Ehe und zur Vermeidung von negativen Anreizen zur Auf- oder Ausweitung einer Beschäftigung, insbesondere für Frauen.

Wir haben bei unserem Parteitag am 20. Februar 2021 u.a. die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV beschlossen:

Das Ehegattensplitting soll damit zwar nicht abgeschafft werden, aber zumindest sollen Fehlanreize, die es jetzt gibt, korrigiert und das Steuerrecht entsprechend verändert werden

Zum derzeitigen Zeitpunkt liegt uns noch kein Gesetzentwurf vor. Grundsätzlich unterstützen wir jedoch geschlechtergerechte Steuermodelle statt Ehegattensplitting.

Gerne teile ich Ihnen mit, dass der Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V aktuell vom Bundesfinanzministerium erarbeitet wird