Die Bundesregierung hat aus diesem Grund bereits umfassende Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Allein die ersten drei Entlastungspakete, zu denen beispielsweise auch die Energiepauschale gehörte, umfassen insgesamt ein Volumen von 95 Milliarden Euro. Darüber hinaus wurde die von Ihnen angesprochene Gas- und Strompreisbremse beschlossen, deren konkrete Ausgestaltung derzeit erarbeitet wird.
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Antwort 09.11.2022 von Matthias Seestern-Pauly FDP
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 30.11.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auch bei Gas werden nicht alle Belastungen aufgefangen, sondern es sollen Härten verhindert werden.
Antwort ausstehend von Andreas Butzki SPD
Antwort 02.11.2022 von Ulrike Schielke-Ziesing AfD
Diese Forderungen sind übrigens auch nicht neu, so haben wir diese bereits im Dezember 2021 (!), wo sich die Energiekrise bereits anbahnte, gefordert (also lange vor dem Ukraine-Krieg).
Antwort 07.11.2022 von Johannes Arlt SPD
Ab dem 01. Januar 2023 soll die Strompreisbremse gelten, dort ist geplant, dass der Preis für ein Grundkontingent (= 80% der Jahresverbrauchsprognose) auf 40 Ct/kWh gedeckelt wird. Die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem gedeckelten Preis wird auf Ihrer Abschlagsrechnung verrechnet. Ferner ist, gerade für MV sehr bedeutsam, angedacht, dass die Netzentgelte 2023 nicht steigen werden.