Antwort 25.08.2021 von Fritz Güntzler CDU
Mit dem geltenden Jugendschutzgesetz sind wir gut aufgestellt. Bereits heute besteht mit § 9 des Jugendschutzgesetzes ein Abgabe- und Ausschankverbot für alkoholische Getränke für unter 18-Jährige.
Mit dem geltenden Jugendschutzgesetz sind wir gut aufgestellt. Bereits heute besteht mit § 9 des Jugendschutzgesetzes ein Abgabe- und Ausschankverbot für alkoholische Getränke für unter 18-Jährige.
Eine Anhebung des Verkaufsalters von allen alkoholischen Getränken auf 18 Jahre ist darin aktuell nicht enthalten, wir werden die Debatte um effiziente Jugendschutzinstrumente aber auch in Zukunft weiter verfolgen.
(...) Leider profitieren in Deutschland zahlreiche Kinder nicht davon auf Grund dieser Auszahlungspraxis (...)
ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass ich von diesem Vergleich nichts halte. Sie gestatten, dass ich dabei bleibe.