Frage von Andreas B. • 20.07.2022

Antwort von Sarah Lahrkamp SPD • 26.08.2022
Wer in Deutschland offiziell als arbeitslos gilt, ergibt sich aus dem SGB III (das Arbeitsförderungsgesetz).
Wer in Deutschland offiziell als arbeitslos gilt, ergibt sich aus dem SGB III (das Arbeitsförderungsgesetz).
Zur Anerkennung der Arbeitslosenzeiten gilt Folgendes: Auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre werden ebenfalls Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I angerechnet.
Das inländische Arbeitskräfteangebot wird als Folge des demografischen Wandels absehbar zurückgehen. In den kommenden Jahren werden die Babyboomer-Jahrgänge in den Ruhestand gehen, ohne dass eine entsprechende Anzahl von jüngeren Menschen nachrückt