Nutztierhaltung wird artgerechter mit Tierhaltungskennzeichnung, Förderung des Stallumbaus, Anpassung des Baurechts und Änderung des Tierschutzgesetzes.
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Statt Verboten, die kleine Betriebe überfordern, brauchen wir europaweit einheitliche Tierschutzstandards, die die hohen deutschen Standards weiterentwickeln.

Aus unserer Sicht ist die Novelle des Tierschutzgesetzes in der vorliegenden Form daher weder verhältnismäßig noch zielführend. Wir können einer Politik, die die große Mehrheit der verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhalter derart belastet, nicht zustimmen.

Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen.


Aktuell exportiert die Landwirtschaft mehrheitlich das, was sie produziert. Und alles was wir nicht (mehr) produzieren, importieren wir nach Deutschland. Auf Dauer ein schlechtes und teures Modell. Besonders die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Ernährungswirtschaft in Brandenburg und in gesamt Deutschland ist.