Frage von Jan-Nick M. • 30.09.2024

Antwort von Sabine Friedel SPD • 01.10.2024
Ich halte es für richtig, dass ein solcher Verbotsantrag gestellt wird, sobald alle notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Ich halte es für richtig, dass ein solcher Verbotsantrag gestellt wird, sobald alle notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD kann nur unter sehr engen Voraussetzungen Erfolg haben, wobei mit einer Verfahrensdauer von mindestens zwei Jahren zu rechnen ist. Es birgt das große Risiko einer juristischen Niederlage, die dann unumkehrbar ist.
Wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag teilen Ihre Sorgen und beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD.
Zum AfD-Verbot habe ich mich gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen, die wie ich eine familiäre Einwanderungsgeschichte haben, deutlich geäußert: