(...) Juni 2012 entschieden, dass § 6 Absatz 5 Bundeswahlgesetz gegen die Verfassung verstieß, weil Überhangmandate nicht vollständig ausgeglichen wurden und ein negatives Stimmgewicht entstehen konnte (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/fs20120725_2bvf000311.html). Daraufhin wurde das Bundeswahlgesetz so geändert, dass die entstehenden Überhangmandate vollständig ausgeglichen werden, so dass es in der endgültigen Sitzverteilung keine Überhangmandate mehr gibt. Auf diese Weise bleibt das Größenverhältnis der Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis gewahrt, es kommt aber zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Dann hätten wir etwas mehr als 600 Abgeordnete aber nicht über 700 Abgeordnete. Diese Zahl ist eindeutig zu groß. (...)
(...) Auch wenn es in den verschiedenen europäischen Staaten solche Veröffentlichungsverbote von Meinungsumfragen im Vorlauf von Wahlen gibt, halte ich sie für Deutschland für nicht notwendig. Zum einen möchte ich das mit den oben genannten fehlenden gesicherten empirischen Befunden begründen. (...)
(...) Er macht unmissverständlich klar, dass die AfD eben nicht für die Mehrheit der Bevölkerung spricht, sondern nur eine wütende Minderheit repräsentiert. Angesichts dieses lautstarken BürgerInnenprotests und des nach wie vor tragfähigen zivilgesellschaftlichen Engagements bin ich sehr zuversichtlich, dass die AfD niemals stärkste Kraft im Bundestag werden wird. (...)