Frage von Andreas R. • 26.06.2007

Antwort von Brigitte Zypries SPD • 20.08.2007
Sehr geehrter Herr Rudolph,
Sehr geehrter Herr Rudolph,
(...) Das bedeutet folglich auch, dass – so wie Sie das entsprechend der UNO-Empfehlung fordern - ein Abgeordneter von sich aus nicht auf dieses Recht der Immunität verzichten kann oder vom Parlament die Aufhebung seiner Immunität verlangen könnte. Der Abgeordnete hat nicht einmal ein Anhörungsrecht. (...)
Sehr geehrter Herr Breyer,
Sehr geehrter Herr Breyer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de.