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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Wolf H. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Wolf H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,
am Mittwoch den 13.06.2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über eine SED-Opferpension ein letztes Mal beraten und verabschiedet, so das es nun für die letzte notwendige Unterschrift bereitliegt. Es ist mir nicht gelungen den genauen Gesetzestext zu erfahren. Einige wünschenswerte Inhalte sind leider sowieso verlorengegangen. Meine konkrete Frage an Sie: Wo kann ich den Gesetzestext komplett nachlesen? Wird die Opferpension(ein grausiges Wort) sofort gezahlt; oder erst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters? Wo erhalte ich Antragsformulare in Hamburg?
Ahoi
Wolf Herrmann

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Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr Herrmann,

das vom Deutschen Bundestag am 13.06.2007 beschlossene Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist am 29.08.2007 in Kraft getreten. Sie können den genauen Gesetzestext im Bundesgesetzblatt abrufen unter: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2118.pdf Mit dem Gesetz wird für die Opfer des SED-Regimes eine zusätzliche Leistung, die so genannte SED-Opferrente, eingeführt. Diejenigen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR inhaftiert waren, erhalten eine besondere monatliche Zuwendung in Höhe von monatlich 250 Euro. Voraussetzung ist, dass die Haft insgesamt mindestens sechs Monate andauerte und die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben Renten und vergleichbare Leistungen sowie das Einkommen von Partnern unberücksichtigt. Die Berechtigung zur Leistung folgt entweder aus einer Rehabilitierungsentscheidung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz oder aus einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes.

Die Durchführung des Gesetzes obliegt den Bundesländern. Im Einzelnen sind die jeweils zuständigen Behörden in einem Merkblatt zur strafrechtlichen Rehabilitierung enthalten, das im Internetangebot des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.de abrufbar ist. Die in Hamburg für die Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer zuständige Behörde ist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Vertriebenenamt Hamburg, Adolph-Schönfelder-Str. 5, 22083 Hamburg, sofern der Antragsteller Inhaber einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes ist.

Ich will Sie abschließend darauf hinweisen, dass die FDP-Bundestagsfraktion dem Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR am 13.06.2007 nicht zugestimmt hat. Denn es weist aus Sicht der Liberalen erhebliche Mängel auf: So wurde zwar die Bedürftigkeitsprüfung insofern entschärft, dass nun keine Neuprüfung im Sechs-Monats-Intervall mehr erforderlich ist. Auch der Ausschluss von Alters- und Erwerbsfähigkeitsminderungsrenten aus der Berechnungsgrundlage ist prinzipiell zu begrüßen. Dennoch bleibt das zentrale Problem, dass die Ehrenpension durch die Knüpfung ihrer Auszahlung an die Bedürftigkeit zu einer reinen Sozialleistung wird. Auch in einer Expertenanhörung sprachen sich sieben von acht Experten dezidiert gegen eine Bedürftigkeitsklausel aus. Diese Form der „Ehrenpension“ wird aus Sicht der FDP-Fraktion dem Einsatz der SED-Opfer für Freiheit und Demokratie nicht gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen
Mitglied des Deutschen Bundestages

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