Antwort 12.01.2022 von Delara Burkhardt SPD
Diskriminierung ist ein großes Wort, und wir sollten es nicht leichtfertig verwenden. 2G/2G+ ist lt. dt. AAG-Gesetz keine Diskriminierung.
Diskriminierung ist ein großes Wort, und wir sollten es nicht leichtfertig verwenden. 2G/2G+ ist lt. dt. AAG-Gesetz keine Diskriminierung.
Durch 2G+ reduziert sich die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs noch stärker als nur bei 2G (...)
Auf der anderen Seite haben die vielen jungen Menschen in unserem Land auch den berechtigten Anspruch auf eine Bildung,
2024 sollen die Ergebnisse einer Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem vorliegen. Über die Wirksamkeit der Methode für alle Stadien der Erkrankung soll dann entschieden werden.