Wir Grüne stehen zu dem neuen Einbürgerungsgesetz und setzen uns deshalb ein für mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich.
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Für alle im Text genannten Gruppen gilt aber, dass sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben müssen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu decken.
Der (mit wenigen Ausnahmen geltende) Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung bei Sozialleistungsbezug bezieht sich nur auf aktuellen Sozialleistungsbezug. Frühere Hartz IV / Bürgergeld-Zeiten schließen Sie nicht von der Einbürgerung aus.
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Bürgergeld und Wohngeld hier in einem Atemzug zu nennen, ist irreführend.
Es ist also auch bei Bürgergeld-Bezug weiter möglich eingebürgert zu werden, allerdings - außer in den oben genannten Fällen - nur auf dem Weg der Ermessenseinbürgerung.