Eine Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung
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Eine Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung
Sollte im Rahmen der Anspruchseinbürgerung Ihre Lebensunterhaltssicherung nicht ausreichen, gibt es für Sie als Student die zusätzliche Möglichkeit, im Rahmen der Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.
Dann sollte Ihrer Einbürgerung nichts entgegenstehen.
Nein, das ist nicht möglich mit einer Aufenthaltsgewährung aus Härtefallgründen eingebürgert zu werden.
Wenn Sie und Ihre Familie Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, steht das einer Einbürgerung erst einmal entgegen. Bei anderen Sozialleistungen ist dies nicht der Fall.
Insgesamt stehen wir als Freie Demokraten für eine neue Realpolitik in der Migration, die Zuwanderung steuert und ordnet sowie zugleich Perspektiven für Integration eröffnet.