Antwort 02.09.2022 von Christoph Engelen SPD
Die Entscheidung, eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen oder abzuschaffen, gehört zu den Selbstverwaltungsgarantien der Kommunen.
Die Entscheidung, eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen oder abzuschaffen, gehört zu den Selbstverwaltungsgarantien der Kommunen.

Die Kommunen können frei entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Der Landtag hat Möglichkeiten zur Entlastung der Beitragspflichtigen beschlossen.

Ich werde sofort beginnen und dauerhaft dafür kämpfen, dass die Strabs durch Landesgesetz ausgeschlossen wird.

Die STRABS wird durch das Kommunalabgabengesetz geregelt, dies bedeutet, dass jede einzelne Stadt oder Gemeinde und nicht der Landtag, für den ich kandidiere, darüber entscheiden muss, ob sie erhoben wird oder nicht.