Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Mit der vierten Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben wir den Ländern verlässliche, rechtssichere Instrumente an die Hand gegeben, um die für das jeweilige Land erforderlichen Schutzmaßnahmen erlassen zu können.
Leihfahrräder schließen Fahrradparkhäuser nicht aus. Fahrradparkhäuser bewacht mit der Möglichkeit von kleinen Fahrradreparaturen sind sehr zu befürworten.
An Orten, an denen diese Möglichkeit nicht gegeben ist, ist der Neubau von Parkhäusern dringendst geboten.
Sie haben Recht, für die eigenen Fahrräder sollten wir eine entsprechend sichere Fahrradabstellinfrastruktur schaffen.